Gebrauchsinformation für Sehbehinderte und Blinde

Das deutsche Arzneimittelgesetz schreibt Zulassungsinhabern vor, Blinden und sehbehinderten Menschen Packungsbeilagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dafür bietet der Rote-Liste-PatientenInfo-Service in Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV e.V.) einen entsprechenden Service an: Auf der Website des PatientenInfo-Service kann jeder gezielt nach Medikamenten suchen und Anwendungshinweise im gewünschten Bereich einsehen formatieren, herunterladen oder vorlesen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Benutzerinformationen für Sehbehinderte und Blinde.

CSO Pharma unterstützt Sie dabei

  • Erstellung entsprechender Formate (MP3-Datei, gepacktes Gänseblümchenbuch (digital barrierefreies Informationssystem)
  • Erstellung der Packungsbeilage als PDF-Datei im Großformat
  • Überprüfung und Anpassung auf dem elektronischen Portal "PatientInfo"
  • Kontinuierliche Aktualisierung und Upload aktueller Patienteninformationen auf der Service-Website PatientInfo.

Wir beantworten alle Ihre Fragen zu diesem Service kompetent und unabhängig. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.