Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV) / Stufenplanbeauftragter

Der Stufenplanbeauftragte (GPO) und die European Union Qualified Person für Pharmacovigilance (EU-QPPV) nehmen eine zentrale Rolle im Pharmakovigilanzsystem ein.

Die Verantwortlichkeiten sind eindeutig gesetzlich geregelt. Entsprechend den GVP Modulen und Deutschem Arzneimittelrecht (AMG) ist die QPPV / der Stufenplanbeauftragte der Hauptverantwortliche für die Pharmakovigilanz in einem Unternehmen. Zuständigkeiten beinhalten u.a.

  • die umgehende Analyse, Bewertung und Abwehr von Arzneimittelrisiken,
  • Aktivitäten, die zur Entdeckung, Beurteilung sowie zum Verständnis und zur Vorbeugung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen oder anderen Problemen in Verbindung mit Arzneimitteln dienen,
  • das Risikomanagement,
  • Sicherstellung, dass das Pharmakovigilanz-System regelmäßigen internen Audits unterzogen wird und ggf. notwendige Änderungen umgesetzt werden,
  • Vermittlung von Arzneimittelinformationen,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • Erfüllung der Mitteilungspflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
  • Stufenplanbeauftragte: Bewertug von Qualitätsmängeln.

Wenn Sie eine QPPV oder Stufenplanbeauftragten suchen oder auch, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie dringend Unterstützung brauchen – wir sind jederzeit gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage.

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