Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV)
Der Stufenplanbeauftragte und die European Union Qualified Person für Pharmacovigilance (EU-QPPV) nehmen eine zentrale Rolle im Pharmakovigilanzsystem ein.
Die Verantwortlichkeiten sind eindeutig gesetzlich geregelt. Entsprechend den GVP Modulen und Deutschem Arzneimittelrecht (AMG) ist die QPPV / der Stufenplanbeauftragte der Hauptverantwortliche für die Pharmakovigilanz in einem Unternehmen. Er ist u.a. zuständig für
- die umgehende Analyse, Bewertung und Abwehr von Arzneimittelrisiken,
- Aktivitäten, die zur Entdeckung, Beurteilung sowie zum Verständnis und zur Vorbeugung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen oder anderen Problemen in Verbindung mit Arzneimitteln dienen,
- das Risikomanagement,
- Sicherstellung, dass das Pharmakovigilanz-System regelmäßigen internen Audits unterzogen wird und ggf. notwendige Änderungen umgesetzt werden,
- Vermittlung von Arzneimittelinformationen,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Erfüllung der Mitteilungspflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
Wenn Sie eine QPPV oder eine Vertretung für Ihre QPPV suchen oder als QPPV das Gefühl haben, dass Sie dringend Unterstützung brauchen – wir sind jederzeit gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage.